Shop – Aufbau und Betrieb (Teil 3)

Etwa vier Wochen nachdem das Schreiben über, das erfolgreich gegründete Gewerbe einging bekam ich Post vom Finanzamt mit der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist (aus meiner Erinnerung heraus dürfte das etwa ein Monat gewesen sein) den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und zu übersenden.

Soweit mir bekannt führen mehrere Wege nach Rom, ich habe mich damals für das in Elster hinterlegte Formular entschieden um unnötigen Papierkram zu vermeiden. Auf der Seite des Finanzamts in meinem Bundesland gibt es, nach kurzer Recherche, aber auch einen Link zum sieben-seitigen PDF Formular.

Mir ist wichtig an dieser Stelle anzumerken, dass ich im Folgenden nur meine Erfahrungen mit dem Formular wiedergebe, ich bin kein Steuerberater und kann nicht beraten. Meine Angaben tätige ich nach bestem Wissen und Gewissen, sie können trotzdem falsch sein.

Da ich aus unselbstständiger Arbeit meinem Finanzamt bereits seit Jahren bekannt bin und wir jährlich unsere Steuererklärung abgeben, liegen dem Finanzamt sämtliche Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis vor.

Intensiv beschäftigt haben mich die geforderten Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften in den ersten zwei Betriebsjahren. Ich hatte absolut keine Ahnung, ob ich kurzfristig überhaupt Einkünfte erzielen würde, stehen doch am Anfang viele initiale Ausgabe bezüglich Inventar, Verpackungsmittel und Lagerung an die sich erst mit den nächsten Jahren amortisieren würden. An dieser Stelle konnte mir meine Ansprechpartnerin beim lokalen Finanzamt aber die Sorge nehmen und am Ende habe ich meine Schätzung abgegeben.

Bei den Angaben zur Gewinnermittlung habe ich mich für eine Einnahmenüberschussrechnung als Gewinnermittlungsart entschieden. Es erschien mir gerade in den ersten Jahren logisch auf die Weise die voraussichtlich noch überschaubaren Gewinne unkompliziert dazustellen. Bei der Einnahmenüberschussrechnung werden Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt und so der Gewinn errechnet. Bei dieser Gewinnermittlungsart gibt es Schwellenwerte für Gewinn / Umsatz die nicht überschritten werden dürfen, die aktuellen Werte lassen sich bei Bedarf schnell ergooglen, ich sehe bei meinem Shop derzeit keinerlei Gefahr die Werte zu übertreten.

Zusätzlich habe ich die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Anspruch genommen. Genauso wie bei der Einnahmenüberschussrechnung verspreche ich mir davon reduzierten bürokratischen Aufwand da ich keine Umsatzsteuer ausweisen und keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen muss. Achtung, auch hier gibt es Schwellwerte beim Umsatz die nicht übertreten werden dürfen.

Über das Formular konnte ich auch direkt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese ist, soweit mir bekannt, seit Juli 2021 verpflichtend, um Handel über Online-Marktplätze betreiben zu können.

Zum Abschluss habe ich noch Angaben zu den benutzten Elektronischen Schnittstellen gemacht. Ich habe mich im Vorfeld dazu entschieden den Handel nur auf einem Markplatz zu starten, weswegen meine Liste hier entsprechend kurz war.

Abschließend bleibt mir zu dem Formular zu sagen, dass es, wie beschrieben, 2-3 Stellen gibt wo man genau lesen und verstehen muss was von einem gefordert wird. Nach einiger Recherche im Internet und einem netten Telefonat mit dem Finanzamt verliert auch das Formular seinen Schrecken.

Im nächsten Teil möchte ich über die Verpackungslizenz und das Verpackungsregister schreiben, zwei Themen, die für Onlinehändler sehr wichtig und damals trotzdem komplettes Neuland für mich waren.